Manteländerungssatzung Leipzig

Die Bundesfachschaftentagung Biologie München WiSe 2020/21 fordert besonders zu Zeiten der Corona-Pandemie und für zukünftige Krisenfälle einen studierenden freundlichen Umgang mit Prüfungen. Dazu benötigt es Regelungen, welche die Studierenden dabei unterstützen, in dieser komplizierten Zeit in ihrem Studium voranzukommen.
Folgende Mindestanforderungen sehen wir als nötig:


1. Freiversuchsregelung für Prüfungen
2. Ermöglichung, Förderung und Vereinfachung der Umsetzung von alternativen Prüfungsformen.
3. Festlegung von Bedingungen, die die Exmatrikulation von Studierenden aussetzen können.
4. Fristloser Rücktritt von Prüfungen ohne Attestpflicht.
5. Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungen oder Ablehnung von Prüfungsergebnissen, welche nicht nach der Studienordnung festgeschriebenen Prüfungsformaten stattfinden.
6. Möglichkeit zur Einsicht von Klausuren.
7. Unterbrechungen durch Technische Probleme bei Online Prüfungen dürfen nicht zum Nachteil des Studierenden oder als Prüfungsversuch gewertet werden.

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