Positionen & Stellungnahmen

Position zur Digitalen Lehre und Hybridlehre (Update)

“Die Bundesfachschaftentagung Biologie Oldenburg 2021 schlägt vor, positive Aspekte der Online-Lehre in zukünftige Präsenz-, bzw. Hybridsemester zu übernehmen. Asynchrone Vorlesungen bieten Vorteile für anderweitig verpflichtete, z.B. berufstätige, pflegende oder betreuende, Studierende und stellen somit eine inklusive Form der Lehrveranstaltung dar. Zudem empfehlen wir, ergänzend dazu synchrone, interaktive Lehrformen (z.B. Seminare,Tutorien, Übungen, Fragestunden) anzubieten, um die Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden zu gewährleisten (‘Flipped/Inverted Classroom’-Modell). Insofern technisch möglich, sollen hybride Vorlesungen umgesetzt werden.
Keinesfalls sind hingegen Seminare und Praktika im Online-Format erwünscht. Ungleiche technische Ausstattung der Studierenden ist hier vor allem bei Vorträgen als Prüfungsform problematisch und ist einer interaktiv geprägten Lehrveranstaltung nicht dienlich.

Gesetzeswidrige Bedingungen bei Online-Klausuren lehnen wir grundsätzlich ab. Studierende dürfen nicht dazu gezwungen werden, ihren privaten Wohnraum via Webcam o.ä. zu streamen (Schutz von Daten und Privatsphäre gemäß Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes). Zudem sollten Klausuren trotz Online-Formats in einem fairen Rahmen von Zeit und Umfang, vergleichbar mit Präsenzklausuren, absolvierbar sein.

Die Bundesfachschaftentagung Biologie Berlin WS 2022/ 23 stellt fest, dass bis heute an vielen Standorten weder einheitliche Rahmenbedingungen noch asynchrone Angebote für die Implementation von Veranstaltungen mit hybrider Lehre in den Biowissenschaften existieren. Es sollen keine willkürlichen Konzepte erprobt werden, sondern es muss für jede Veranstaltung ein durchdachtes Format konzipiert werden, welches die Qualität der Lehre aufrechterhält. Um die hybride Lehre für Studierende und Lehrende so effizient wie möglich zu gestalten, ist eine Absprache mit den Fachschaftsräten vor Ort sinnvoll, um die Bedürfnisse der Studierenden zu berücksichtigen und die Lehre mit den bestmöglichen Online-Tools zu erstellen.”

Zusammenarbeit mit dem VBIO

“Die Bundesfachschaftentagung (BuFaTa) Biologie Berlin WS 2022/23 sieht Potential in der Zusammenarbeit mit dem VBIO.

Der VBIO ist der Dachverband für alle Menschen, die im biowissenschaftlichen Kontext arbeiten, und die BuFaTa Biologie erhofft sich durch eine nähere Zusammenarbeit mit den Gremien des VBIO, stärker in die für Studierende relevanten Entwicklungen in den Biowissenschaften eingebunden zu werden.

Die Meinung von Studierenden soll in Zukunft stärker in die Hintergrundprozesse des VBIO einbezogen werden. Um eine engere und kontinuierliche Kooperation mit unserer Statusgruppe zu ermöglichen, hat die BuFaTa Biologie die Möglichkeit, ein studentisches Mitglied für das Präsidium des VBIO vorzuschlagen. Diese nominierte Person hat zur Aufgabe, die Arbeit des VBIO gegenüber der BuFaTa transparent zu kommunizieren und zu ermöglichen, dass Studierende sich stärker im VBIO engagieren können (z.B. Teilnahme an Arbeitskreisen, Podiumsdiskussionen, Tagungen sowie im politischen Kontext). Die BuFaTa Biologie sieht es als Herausforderung, hochschulpolitisches Engagement auch für Doktorant*innen zu ermöglichen und fordert daher alle Akteur*innen im (hochschul-)politischen Kontext dazu auf, Hürden in der Vereinbarkeit zwischen Promotionsstudium und hochschulpoltischem Engagement abzubauen, bspw. durch dessen Anrechenbarkeit.

Die BuFaTa Biologie erhofft sich einen möglichst geringen Mitgliedschaftsbeitrag für Studierende und befürwortet die Möglichkeit, eine kostenlose Probemitgliedschaft beim VBIO abzuschließen.”

Position zu den Auswirkungen von Energiesparmaßnahmen auf Studium und Lehre an Hochschulen

“In Anbetracht der aktuellen Energiekrise, jedoch auch in Retrospektive auf die vergangenen Jahre, fordert die Bundesfachschaftentagung Biologie Berlin WS 2022/23, dass die Präsenzlehre durch die aktuellen Energiesparmaßnahmen an Hochschulen nicht beeinträchtigt wird. Wir unterstützen Maßnahmen, wie die Temperatursenkung in universitären Gebäuden, sowie das Energiemonitoring, welches den entbehrlichen Energieverbrauch identifiziert und diesen reduziert. Es muss einheitlich beschlossen werden, dass durch die auftretenden Veränderungen weder Studierende noch Mitarbeitende finanziell und organisatorisch belastet werden.  Der Fokus sollte auf einer allgemeinen Reduzierung von Kosten und Verbrauch liegen, statt diese auf Privathaushalte der Hochschulbeteiligten zu verlagern und dadurch den Gesamtverbrauch der Gesellschaft sogar noch zu erhöhen.
Zusätzlich entstehen den Studierenden Mehrkosten aufgrund der Schließung universitärer Infrastruktur (z.B. Mensa) bei tendenziell steigenden Studierendenwerksbeiträgen, welche nicht gerechtfertigt sind.
Das Studium in Präsenz ist essentiell, weil

  • sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Inhalte des Studiums in  einem sinnvollen Rahmen vermittelt werden können,
  • die Qualität der Lehre aufgrund der unterschiedlichen digitalen Kompetenzen der Lehrenden und der technischen Ausstattungen der Studierenden stark variiert,
  • die Motivation und Leistung der Studierenden durch fehlende soziale Interaktionen eingeschränkt wird und
  • die psychische Gesundheit der Studierenden stärker belastet wird.

Damit die Rahmenbedingungen für erfolgreiches Lernen dauerhaft gewährleistet sind, fordern wir außerdem, dass allen Studierenden, unabhängig vom sozialen Hintergrund, jederzeit bedarfsgerechte Lernräume und Bibliotheksarbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Denn es darf nicht angenommen werden, dass sich private Räumlichkeiten als Lernräume eignen.

Sollte eine Kürzung von z.B. Bibliotheksöffnungszeiten zwingend notwendig sein, sollte dies nur erfolgen, wenn die erwartete Nutzungsdichte der Bibliotheken dies zulässt (bspw. Feiertage, Randzeiten, etc.). Dazu können Buchungssysteme verwendet werden, um den Studierenden die Verfügbarkeit aller Lernräume sichtbar zu machen.”

    Verbesserungen in der Akkreditierung

    “Die Bundesfachschaftentagung BuFaTa Biologie Berlin WS 2022/23 spricht sich für eine ständige Weiterentwicklung der Studiengänge in den Biowissenschaften aus. Bei der Akkreditierung von Studiengängen in den Biowissenschaften fällt den studentischen Gutachter*innen aus den Biowissenschaften auf, dass folgende Punkte an einem Großteil der Standorte verbesserungswürdig sind:

    1. Bioinformatik wird selten in den Bachelorstudiengängen gelehrt. Im Grundstudium des Curriculums ist es nahezu nie verortet, in den Wahlmodulen wird es sehr sporadisch angeboten. Gleichzeitig wird in den Bachelorstudiengängen selten die wichtige Rolle der Bioinformatik für verschiedenste Forschungsbereiche und Berufe skizziert. In vielen Masterstudiengängen werden Kenntnisse in der Bioinformatik, bspw. in Wahlmodulen, vorausgesetzt und in den meisten Berufen ist Bioinformatik unerlässlich. Dementsprechend empfiehlt die BuFaTa Biologie den Fachbereichen, die bioinformatischen Grundlagen (Angewandte Statistik, Wissenschaftliche Datenverarbeitung, ggf. erste Grundlagen Programmieren) der Bachelorstudiengänge deutlich zu erhöhen, insofern die Forschungsschwerpunkte am Hochschulstandort von dieser Maßnahme profitieren.

    2. Das Monitoring vieler Studiengänge ist unzureichend, um ein geeignetes Bild über den Studienerfolg (§14 MRVO) zu erhalten. Selten gibt es einen nötigen Austausch zwischen Fachbereich und Alumni, um die Qualifikationsziele der Studiengänge ausreichend zu reflektieren. Workloaderhebungen und Studiengangsevaluationen sind wichtig, um Hürden innerhalb des Studiums abzubauen und damit das Studium vor allem für Studierende zu erleichtern, welche neben dem Studium arbeiten müssen, Familienmitglieder pflegen, elterlichen Aufgaben nachgehen oder auf andere Weise kein Vollzeitstudium wahrnehmen können.Die BuFaTa Biologie regt daher dazu an, dass sowohl Lehrevaluationen zu jeder Modulumsetzung,als auch Studiengangsevaluationen, Workloaderhebungen sowie Alumnibefragungen durchgeführt werden. Der BuFaTa Biologie ist bewusst, dass die Herausforderung besteht genügend Rücklauf zu erhalten. Vielen Studierenden fehlt jedoch das Gefühl, dass ihre Meinung tatsächlich in die Weiterentwicklung des Studiengangs einfließt. Dementsprechend ist es nötig, den Studierenden mitzuteilen, welche Maßnahmen auf Basis der Befragungen stattfinden (§14 MRVO (4): „Die Beteiligten werden über die Ergebnisse und die ergriffenen Maßnahmen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange informiert“).

    3. Die Menge an Studierenden, welche ein Auslandssemester absolvieren, beträgt an vielen Standorten unter 5 %. Informationsveranstaltungen sind rar gesät und es wird selten eine Motivation bei den Studierenden geweckt, sich mit einem Auslandssemester überhaupt zu beschäftigen. Ein weiterer Grund für die geringe Quote begründet sich in der verbesserungswürdigen Anrechenbarkeit von Modulen sowie dem daraus resultierenden Zeitverlust aufgrund der ausbaufähigen Vereinbarkeit des Auslandssemesters mit dem Studium. Die Bundesfachschaftentagung regt daher dazu an, Informationsveranstaltungen mit den Studierenden aus höheren Semestern zu veranstalten, welche bereits ein Auslandssemester absolviert haben, wodurch ein Austausch ermöglicht wird. Ebenso ist es möglich, während dieser Veranstaltungen Partneruniversitäten besser sichtbar zu machen und die dortigen Schwerpunkte vorzustellen. Zudem ist es essenziell, den Anerkennungsprozess transparent und niedrigschwellig zu gestalten sowie die verantwortlichen Personen im Studiengang sichtbar zu machen.”

    Nachhaltige Mensa und Preisgestaltung

    “Die Bundesfachschaftentagung Biologie Berlin WS 2022/23 fordert die Verwaltungsräte der Studierendenwerke auf, die Subvention von Fleisch- und Fischgerichten auf vegane/vegetarische Gerichten zu verlagern. Im Rahmen der Agenda 2030 und der Umweltkrise ist es notwendig, Energiesparmaßnahmen durchzuführen. Durch attraktive Preise für vegetarische und vegane Produkte und Gerichte werden fleischlose Alternativen bewusster wahrgenommen und konsumiert. Viele Studierende sind finanziell nicht gut aufgestellt und/oder ernähren sich bewusst fleischlos. Das Angebot für vegane und vegetarische Produkte und Speisen ist an vielen Standorten jedoch immer noch stark ausbaufähig. Zusätzlich sollten die Studierendenwerke ein Konzept erstellen und etablieren, wie weniger Lebensmittel und Speisen verschwendet werden können (z.B. Rabattaktionen zum Ende der Mensa-Öffnungszeiten oder Maßnahmen zur Resteverwertung).”

    Verbesserte Finanzierung von Hochschulen

    “Die Bundesfachschaftentagung Biologie Konstanz SoSe 2022 fordert eine verbesserte Finanzierung der Hochschulen Deutschlands, um auch langfristig die vielfältigen Universitätsstandorte für Biologie, sowie andere Fachbereiche und Studienfächer zu erhalten. Dies schließt auch eine Erhöhung der staatlichen Finanzierung der Universitäten mit ein, sodass Einsparmaßnahmen in Form von Stellenabbau in der Lehre, Fachbereichsschließungen und Qualitätsabbau ausgeschlossen werden.
    Wir sehen hier die Politik in der Pflicht die Bildung zu priorisieren und dies in der Hochschulfinanzierung deutlich zu machen indem sie:
    1. eine ausreichende Finanzierung der Fachbereiche an Hochschulen gewährleisten.
    2. die Vergabe der Mittel basierend auf Notwendigkeit regulieren.
    3. eine Verbesserung der Betreuungsschlüssel in der Lehre garantieren, um die Qualität der Lehre zu sichern. Dies erhöht die Studierbarkeit des Studienfaches für alle Studierenden, indem beispielsweise ausreichende Kapazitäten bei Pflichtmodulen zur Verfügung stehen.
    4. Transparenz und Mitbestimmung durch Studierende bei der Verteilung der finanziellen Mittel schaffen.”

    Position zur Digitalen Lehre

    “Die Bundesfachschaftentagung Biologie Oldenburg 2021 schlägt vor, positive Aspekte der Online-Lehre in zukünftige Präsenz-, bzw. Hybridsemester zu übernehmen. Asynchrone Vorlesungen bieten Vorteile für anderweitig verpflichtete, z.B. berufstätige, pflegende oder betreuende, Studierende und stellen somit eine inklusive Form der Lehrveranstaltung dar. Zudem empfehlen wir, ergänzend dazu synchrone, interaktive Lehrformen (z.B. Seminare,Tutorien, Übungen, Fragestunden) anzubieten, um die Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden zu gewährleisten (‘Flipped/Inverted Classroom’-Modell). Insofern technisch möglich, sollen hybride Vorlesungen umgesetzt werden. 

    Keinesfalls sind hingegen Seminare und Praktika im Online-Format erwünscht. Ungleiche technische Ausstattung der Studierenden ist hier vor allem bei Vorträgen als Prüfungsform problematisch und ist einer interaktiv geprägten Lehrveranstaltung nicht dienlich. 

    Gesetzeswidrige Bedingungen bei Online-Klausuren lehnen wir grundsätzlich ab. Studierende dürfen nicht dazu gezwungen werden, ihren privaten Wohnraum via Webcam o.ä. zu streamen (Schutz von Daten und Privatsphäre gemäß Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes). Zudem sollten Klausuren trotz Online-Formats in einem fairen Rahmen von Zeit und Umfang, vergleichbar mit Präsenzklausuren, absolvierbar sein. “

    Relevanz der Gleichstellung

    “Wir – die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Oldenburg 2021) – nehmen unsere Verantwortung wahr und sprechen uns nachdrücklich für die Relevanz der Gleichstellung aus. Die Universität gilt als Austauschort des Wissens. Ebendieser Austausch kann nur dadurch bereichert werden, wenn verschiedenste Blickwinkel von allen zur Universität zugehörigen Personen berücksichtigt werden. Wir sehen dieses Potential als notwendig, aber nicht umgesetzt an. Gleichstellung meint nicht nur die Gerechtigkeit unter den Geschlechtern, sondern geht weit über dieses Konzept hinaus. Dementsprechend sehen wir es als Aufgabe der Universität, Chancengleichheit für alle zu gewährleisten. Es sollen alle von Diskriminierung in jeglicher Form Betroffenen in den Diskurs mit eingebunden werden. Das beinhaltet unter anderem internationale Studierende, People of Colour, Menschen mit Migrationshintergrund, Behinderung, psychischer Erkrankung, neurologischen Entwicklungsstörungen, unterschiedlicher sexueller Orientierung, unterschiedlicher Geschlechtsidentität, unterschiedlicher sozioökonomischer Herkunft als auch Studierende mit Kindern. Die Bundesfachschaftentagung fordert, dass hierfür Ressourcen bereitgestellt werden. Dabei sind vor allem finanzielle Mittel wichtig. Es muss Stellen geben, die über die nötige Kapazität verfügen. Dabei steht deren Expertise im Vordergrund. Außerdem fordern wir, dass Barrierefreiheit ausgebaut und weitergedacht werden muss. Studierenden mit Behinderung wird oftmals noch aktiv die Teilnahme an Veranstaltungen erschwert, beziehungsweise nicht ermöglicht, da es beispielsweise nicht die nötigen Zugänge zu Hörsälen gibt oder diese nur mit großen Anstrengungen erreicht werden können. Es soll die Möglichkeit auf alternative Prüfungsformen im Zuge des Nachteilsausgleichs geben, welche einfach zugänglich sind. Zudem müssen Prüfungsordnungen für alle Studierenden in dem Maße zur Verfügung stehen, dass sie zumindest in englischer Sprache übersetzt sind. Auf offiziellen Unterlagen sollte geschlechtergerechte Sprache Standard sein. Der dgtiErgänzungsausweis soll von den Universitäten anerkannt werden. Die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Studierenden sollen weiter ausgebaut werden. Die von uns genannten Forderungen sind Beispiele für die Umsetzung der Chancengleichheit und die Gestaltung von Gleichstellung an den Universitäten.”

    Anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs des neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes vom 18. Mai 2021 positioniert sich die BuFaTa Biologie in folgenden Punkten:

    Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Dresden 2021) fordert für alle Studierenden deutscher Hochschulen und Einrichtungen mit dem Status einer Hochschule, die  Möglichkeit sich als verfasste Studierendenschaften organisieren zu können. So sollen sie als rechtliche Teilkörperschaft der Hochschule die Interessen der Studierenden vertreten sowie deren politische Bildung und staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein fördern. Die Organisation als verfasste Studierendenschaft beinhaltet die finanzielle Selbstverwaltung der studentischen interessenbasierten Aufgaben, welche nach den rechtlichen Maßgaben erfolgen. Des Weiteren verpflichten sich die Hochschulen zur unentgeltlichen Bereitstellung angemessener Räume für die Studierendenschaft, zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben. 

    Eine zunehmende Zentralisierung der Entscheidungsgewalt bei der Hochschulleitung, sowie die damit einhergehende Beschneidung von Mitbestimmungsrechten, lehnen wir ab. So soll nach derzeitigem Gesetzesentwurf (18. Mai 2021) die Zuständigkeit zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen bei der Hochschulleitung liegen. Während den studentischen Vertreter:innen zuvor die Mitbestimmung über eine Senats- bzw. Hochschulrats-Mitgliedschaft gewährt wurde, sollen sie zukünftig lediglich beratend tätig sein. 

    Darüber hinaus fordern wir, dass dem Senat der Hochschule eine grundsätzliche Zuständigkeit bezüglich Entscheidungen in Angelegenheiten der Lehre und Festlegungen zur Evaluation zugesprochen wird. 

    Um eine effektive Kontrolle der Hochschulleitung zu gewährleisten, fordern wir, dass die Abwahl von Mitgliedern der Hochschulleitung durch den Senat erfolgt, da dort die Interessen sämtlicher Mitgliedergruppen der Hochschule abgebildet werden. 

    Bei Entscheidungen in Angelegenheiten der Studienorganisation durch den Senat soll den studentischen Vertreter:innen eine größere Rolle zukommen. Stimmt bei Beschlüssen der Studienorganisation nicht die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Studierendenvertreter:innen zu, so soll die Zustimmung  von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich sein.

    Abschließend fordern wir eine Konkretisierung der Mitgliederverteilung in den Gremien im Gesetzesentwurf. Wünschenswert ist eine Festlegung, wie viele Plätze durch stimmberechtigte studentische VertreterInnen zu besetzen sind.

    Wir erbitten aus  unseren Forderungen resultierend  eine klare Ablehnung des Gesetzesentwurfs des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes, wie es in seiner derzeitigen Form vorliegt, durch die Landes-ASten-Konferenz Bayern und die derzeitigen demokratischen Gremien der Hochschulen.

    Manteländerungssatzung Leipzig

    Die BuFaTa Biologie (Bundesfachschaftentagung Biologie) München WS20/21 fordert besonders zu Zeiten der Corona-Pandemie und für zukünftige Krisenfälle einen studierenden freundlichen Umgang mit Prüfungen.
    Dazu benötigt es Regelungen, welche die Studierenden dabei unterstützen, in dieser komplizierten Zeit in ihrem Studium voranzukommen.
    Folgende Mindestanforderungen sehen wir als nötig:
    1. Freiversuchsregelung für Prüfungen
    2. Ermöglichung, Förderung und Vereinfachung der Umsetzung von alternativen Prüfungsformen.
    3. Festlegung von Bedingungen, die die Exmatrikulation von Studierenden aussetzen können.
    4. Fristloser Rücktritt von Prüfungen ohne Attestpflicht.
    5. Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungen oder Ablehnung von Prüfungsergebnissen, welche nicht nach der Studienordnung festgeschriebenen Prüfungsformaten stattfinden.
    6. Möglichkeit zur Einsicht von Klausuren.
    7. Unterbrechungen durch Technische Probleme bei Online Prüfungen dürfen nicht zum Nachteil des Studierenden oder als Prüfungsversuch gewertet werden.

    Lehrqualität

    Die BuFaTa Biologie (Bundesfachschaftentagung Biologie) München WS20/21 fordert besonders zu Corona-Pandemie Zeiten eine gleichbleibende Lehrqualität der Vorlesungen.
    Die Lehre durch Videos und Livestreams soll keine kurz- oder langfristigen negativen Auswirkungen auf die Qualität der Lehre und auf die Studierenden haben.
    Aufgrund der Überbuchung von Studiengängen und studiengangsübergreifender Module und des zeitgleich eingeschränkten Kursangebots, war es an vielen Hochschulen nicht möglich, den Corona-Auflagen entsprechend zu handeln, wodurch die reguläre Studierbarkeit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Dies ist in den kommenden Semestern unbedingt zu verhindern und zeitgleich ist für die bestehenden Zustände ein Ausgleich zu leisten.
    Modulpraktika, die seither in Präsenz stattfanden, sollten nach Möglichkeit auch in Corona-Pandemiezeiten gewährleistet und gegebenenfalls mit zusätzlichen Hiwi-Stellen unterstützt werden. Eine Erhöhung der Kurszahl bei verkleinerter Gruppengröße und ausweichende Präsenzzeiten sind dringend notwendig. Ausgefallene Lehrveranstaltungen sollen sobald wie möglich mit geeigneten Alternativen ersetzt und nicht erst im kommenden regulären Turnus nachgeholt werden.
    Formatbedingt können Einschränkungen entstehen (Beispiel: Transformation von Praktika zur digitalen Lehre). Dies sollte jedoch als Möglichkeit gesehen werden, digitale Inhalte für die Module zu entwickeln, welche auch nach der Corona-Pandemie die Lehre sinnvoll ergänzen können.
    Die Corona-Pandemie ist eine immense Herausforderung für sämtliche Statusgruppen innerhalb der Hochschulen. Daher fordern wir umfangreiche staatliche Unterstützungsmaßnahmen für alle, neben Studierenden vor allem auch für Angehörige der Universität mit Betreuungsverpflichtungen, Dozierende und den Mittelbau. Dafür benötigt es zusätzliche Mittel der Länder, um Maßnahmen zu veranlassen.

    Soforthilfe für Studierende in der Corona-Krise

    Wir als Bundesfachschaftentagung der Biologie (Konstanz 2020) sprechen uns in Zeiten von Covid19 für eine breite finanzielle Unterstützung von finanziell in Not geratenen Studierenden aus, daher schließen wir uns der Petition “Soforthilfe für Studierende Jetzt!” und dem Offenen Brief “Studieren in Zeiten von Corona – soziale Notlage gemeinsam bewältigen” des LAT NRW an.

    Akkreditierungssystem

    Die Akkreditierung von Studiengängen ermöglicht die Sicherstellung von Mindeststandards, die externe Einbringung von Anregungen zur Qualitätsverbesserung und beteiligt Studierende explizit an diesem Prozess.

    Als BuFaTa Biologie (Konstanz 2020) unterstützen wir daher das Akkreditierungssystem und den studentischen Akkreditierungspool. Wir nehmen unsere Rolle als pooltragende Organisation ernst und versuchen in stetem Kontakt zu bleiben. Studierende, die von uns in den Programmakkreditierungspool entsandt werden, sollen sich regelmäßig zurückmelden. Wir wollen gemeinsam aktuelle Ereignisse diskutieren, Erfahrungen austauschen und eine rege Diskussionsbasis für die Studiengestaltung von biowissenschaftlichen Studiengängen ermöglichen. Näheres regelt eine gesonderte Richtlinie (Entsenderichtlinie).

    Entsenderichtlinie

    Um von der BuFaTa Biologie in den Programmakkreditierungspool entsandt zu werden, sollten bereits erste Erfahrungen mit studienorganisatorischen Gremien, wie beispielsweise Studien-Kommission bzw. Studienausschüsse oder (Fach-) Prüfungsausschüsse vorhanden sein. Außerdem wird ein großes Interesse an der Gestaltung von Studium und Lehre vorausgesetzt. Die BuFaTa Biologie entsendet regulär im Abschlussplenum der jeweiligen BuFaTa. Zwischen den BuFaTen können Entsendungen auch in Sitzungen des StAuB erfolgen. Die Entsendung von Studierenden biowissenschaftlicher Fachrichtungen in den Programmakkreditierungspool sollte wenn möglich über die BuFaTa Biologie und nicht über andere pooltragende Organisationen* erfolgen. Diese können an der Entsendung interessierte Studierende aus biowissenschaftlichen Studiengängen gerne an den StAuB verweisen. Bei den Entsendungen soll ein möglichst großes Spektrum der Biowissenschaften abgedeckt werden. Nach der Entsendung erwartet die BuFaTa Biologie, dass Kontakt gehalten wird. Im besten Fall wird an den folgenden BuFaTas teilgenommen, um einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Es wird jedoch mindestens erwartet, dass einmal jährlich ein Bericht zu den Erfahrungen im Akkreditierungswesen verfasst wird. Dieser soll dem StAuB in geeigneter Form zugeschickt werden. Wird auch auf Nachfrage der Kontakt verweigert oder ist dieser nicht mehr möglich, kann der StAuB entscheiden, die Entsendung zurückzuziehen.

    *Fußnote: pooltragend sind Bundesfachschaftentagungen, Landesstudierendenvertretungen und der Freie Zusammenschluss von Studierendenschaften.

    ‘Corona’-Semester

    Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Konstanz 2020) fordert studierendenfreundliche Lösungen für die auftretenden Prüfungsprobleme in der andauernden Corona-Krise. Dies umfasst unter anderem die Anwendung von Freiversuch-Regelungen auf bestandene und nicht bestandene Prüfungen, welche durch die Corona-Krise beeinträchtigt wurden, sowie Prüfungs- und Studienleistungen in Modulen, deren Lehre ausschließlich online stattfindet. Beispiele für Positive Regelungen sind dem Protokoll zum AK Aktuelle Probleme vom SoSe 2020 zu entnehmen.

    Freiraum für Studierende

    Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Konstanz 2020) fordert, dass die Hochschulen den Organen der Studierendenschaften, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen, dazu gehören auch Räume für kulturelle Belange. Dies muss in allen Landeshochschulgesetzen verankert werden.

    Als Beispiel kann hier §53 (7) Hochschulgesetz NRW dienen.

    Ebenfalls sollte studentisch selbstverwalteter und unentgeltlich zur Verfügung gestellter Freiraum im Hochschulgesetz zugesichert werden, um die soziale und kulturelle Entfaltung der Studierendenschaft zu fördern.

    Paragraph-Entwurf zur Novellierung vom Berliner Hochschulgesetz

    § 18 Studierendenschaft – (5) Um die o.g. Aufgaben erfüllen zu können, stellt die Hochschule der Studierendenschaft ausreichende und der Nutzung angemessene Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Diese werden durch die Studierenden selbst verwaltet. Bereits bestehende studentisch selbstverwaltete Räume sollen möglichst erhalten werden. Falls diese entfernt werden müssen, teilt die Hochschule dies der Studierendenschaft sofort nach der Entscheidung, jedoch mindestens 3 Monate im Voraus, mit und stellt baldmöglichst unter völliger Transparenz des Entscheidungsprozesses in Einverständnis mit der Studierendenschaft vergleichbare Raumalternativen zur Verfügung.

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) spricht sich für die Anpassung des BAföGs an die realen Lebensverhältnisse aus. Der Mietspiegel soll bei der Wohnraumpauschale berücksichtigt werden. Ferner soll die Gesetzgebung für eine jährliche Anpassung der Fördersätze sorgen. Die Bundesfachschaftentagung spricht sich ebenfalls für ein Eltern- unabhängiges Studium aus. Eine Förderung soll nicht an dem Einkommen der Eltern scheitern. Die Förderungshöchstdauer soll nicht die Regelstudienzeit, sondern die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigen.

    Gegen Studiengebühren

    Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) spricht sich gegen jegliche Formen von Studiengebühren aus.

    Die Bundesfachschaftentagung kritisiert die Landesregierung Baden-Württembergs für die Umsetzung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen und Zweitstudierende und fordert eine Rückabwicklung zu einem gebühren- und diskriminierungsfreien Bildungszugang.

    Unterstützung bei der Umsetzung von landesweiten Semestertickets

    Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) spricht sich für die Umsetzung von landesweit gültigen Semestertickets aus. Vorbild ist hier die Umsetzung des landesweit gültigen Semestertickets in NRW, bei dem der jeweilige AStA die Konditionen des Semestertickets mit dem vorliegenden Verkehrsbund aushandelt. Die Verhandlungskompetenz kann aber auch beim zuständigen Studierendenwerk liegen.

    Wir fordern die Verkehrsbetriebe zu einer unbürokratischen Umsetzung auf.

    Stärkere Berücksichtigung der Lehrkompetenz in Berufungsverfahren

    Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) vermerkt eine zu schwache Berücksichtigung der Lehrkompetenz bei Berufungsverfahren an verschiedenen Hochschulstandorten. Daher wird eine verstärkte Berücksichtigung der Lehrkompetenz im Rahmen von Berufungsverfahren befürwortet. Darüber hinaus spricht sich die BuFaTa für ein Vetorecht der studentischen Mitglieder in den Berufungskommissionen aller Hochschulstandorte aus.

    Lernräume

    Die Bundesfachschaftentagung Biologie (Leipzig 2019) sieht die ausreichende Bereitstellung von Lernräumen für Studierende als eine zentrale Aufgabe der Hochschule an, um ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen.

    Als Lernräume sind jegliche Orte definiert, die Studierende jederzeit zu regulären Öffnungszeiten der Hochschule und am Wochenende nutzen können, um sich auf Prüfungen vorzubereiten, zu lernen, Protokolle zu schreiben und sonstige Aufgaben innerhalb des Studiums zu erledigen.

    Die Anzahl der Lernräume soll dabei in Zusammenarbeit mit der Studierendenschaft anhand der Anzahl der Studierenden der Hochschule bzw. Fakultät adäquat bemessen werden. Dabei sollen Orte, die nicht permanent für eine Nutzung als Lernraum zur Verfügung stehen (Mensa, Cafeteria, etc.) nicht zur Berechnung der Gesamtzahl der Lernräume hinzugezogen werden.

    Zusätzlich sollen sich die Lernräume in ruhiger Lage befinden, eine konstruktive Lernatmosphäre, frei von Störfaktoren, garantieren und in ihrer Ausstattung an das Studium angepasst sein.  Dies bedeutet eine Grundausstattung von zumindest Sitzgelegenheiten und Tischen, die Verfügbarkeit von Strom und Internet sowie sanitäre Anlagen in der Nähe.

    Dabei sollen sowohl Einzel-Lernräume als auch Gruppen-Lernräume zur Verfügung gestellt werden.

    Für ein Studium im digitalen Zeitalter ist es weiterhin erforderlich, dass Computerhardware in ausreichender Quantität mit aktueller und zweckmäßiger Software (Office, Statistikprogramme, Bildbearbeitungsprogramme) verfügbar sind.

    Bei einem Wegfall der Lernräume, etwa durch Umbau- oder Renovierungsarbeiten, ist durch die Hochschule ein zeitnaher Ausgleich zu schaffen, der die weggefallenen Lernräume mindestens in gleichwertiger Qualität und Quantität ersetzt.

    Bei der Errichtung und Finanzierung neuer Lernräume soll der Fokus insbesondere auf die Funktionalität, Nützlichkeit und Effizienz der Lernumgebung, statt auf deren Optik und Design gelegt werden.

    Vergleichbarkeit von Abschlussarbeiten

    Die Bundesfachschaftentagung Biologie (Leipzig 2019) fordert die Einhaltung der Vergleichbarkeit von Abschlussarbeiten. Dabei sollen die Hochschulen Sorge tragen, dass die in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge vorgegebenen Arbeitsaufwände und Bearbeitungszeiten, eingehalten werden. Dies soll bereits bei der Themenvergabe in Betracht gezogen werden und ist sowohl bei internen als auch externen Arbeiten der Fall. Es sollen Lösungen erarbeitet werden, die eine Anfertigung von Abschlussarbeiten in Teilzeit, beispielsweise aufgrund von ehrenamtlichen Tätigkeiten, Nebenjobs oder anderwärtigen Verpflichtungen, erlauben.

    Verkauf von Mitschriften

    Die Bundesfachschaftentagung der Biologie (Leipzig 2019) sieht den Verkauf von Mitschriften kritisch. Es wurde festgestellt, dass einzelne Webseiten ein Geschäftsmodell vorweisen, welche die Distribution von Mitschriften und Zusammenfassungen vorsieht. Dort sind einzelne Dokumente aufgetaucht, deren Urheber (trotz Nennung im Dokument) keine Einwilligung zur Veröffentlichung oder den Verkauf unterzeichnet haben. Wir befürchten, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handeln könnte.

    Lehrveranstaltungsevaluation

    Die Bundesfachschaftentagung Biologie spricht sich für eine regelmäßige und gewissenhafte Evaluation von Lehrveranstaltungen aus. Die Ergebnisse dieser sollten in geeigneter Form durch das Dekanat veröffentlicht und der Fachschaft zur Verfügung gestellt werden. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Lehre sollten erarbeitet und konsequent umgesetzt werden. Es sollen sowohl besonders gut bewertete Veranstaltungen und Lehrende hervorgehoben werden, als auch mangelhaft oder gar nicht evaluierte Veranstaltungen und Lehrende in den Fokus rücken. Die Evaluation der Lehre ist Aufgabe der Hochschule. Die Fachschaftsvertretungen können zur effektiveren Gestaltung dieser unter anderem durch folgende Initiativen beitragen:
    Vorbereitende Maßnahmen:
    • Anregung zur Gestaltung eines kurzen, sinnvollen und mit validierten Methoden erstellten Fragebogens
    • Aufforderung zur Teilnahme an der LVE bei Studierenden und Lehrenden
    • Aufklärung von Studierenden über LVE als qualitätssicherndes Mittel, z.B. im Rahmen von Erstsemesterveranstaltungen
    • Empfehlung zur Abstimmung des Evaluationszeitraumes mit dem individuellen Modulverlauf
    Im Evaluationszeitraum:
    • Einforderung eines Zeitfensters zur Durchführung der Evaluation während der Veranstaltungen und auch der Möglichkeit, außerhalb des Veranstaltungsrahmens zu bewerten
    • Einführung einer symbolischen Belohnung für die Teilnahme an der Evaluation (für Studierende und Lehrende)
    Nachbereitende Maßnahmen:
    • Anerkennung herausragender Evaluationsergebnisse in Form vom Auszeichnungen durch die Hochschule oder die Fachschaft (Lehrpreis, Wanderpokal, Fördermittel)
    • Einbringen der Evaluationsergebnisse in die Vergabe von Mitteln zur Qualitätssicherung durch Kommissionen mit studentischer Beteiligung
    • Aufforderung zur Besprechung der Evaluationsergebnisse
    • Etablierung von Konsequenzen für mangelhaft oder nicht bewertete Veranstaltungen oder Lehrende, z.B. Dekanatsgespräche, verpflichtende Fortbildungen
    • Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation nutzen, um den Studiengangsaufbau zu verbessern
    Das beste Werbemittel für die LVE sind konsequent umgesetzte Maßnahmen zur Qualitätssicherung, denn durch diese wird die Relevanz der Evaluation bei Studierenden und Lehrenden gefestigt.

    Nachhaltigkeit an Hochschulen

    Die Bundesfachschaftentagung Biologie (Essen 2019) ruft bundesweit alle Statusgruppen und Institutionen der Hochschulen und die Hochschulen selbst(als Gesamtes) dazu auf, sich aktiv für die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen im Sinne des Klima- und Umweltschutzes einzusetzen.

    Aus diesem Grund soll dem Aspekt der Nachhaltigkeit bei Entscheidungen auf allen institutionellen Ebenen eine hohe Priorität zugeschrieben werden.

    Des Weiteren soll Bildung, im Lehrplan und in der Fortbildung von Lehrenden, ein Bewusstsein für nachhaltige Verhaltens- und Lebensweisen schaffen.

    Wir appellieren an alle Hochschulinstitutionen und -gruppen, sich im Umgang mit der aktuellen Klimathematik realistische und sinnvolle Ziele zu setzen und diese einzuhalten.

    Novellierung Hochschulgesetz NRW

    Im Zuge des Gesetzs zur Änderung des Hochschulgesetzes NRW müssen bis 2020 die Grundordnungen der Hochschulen so angepasst werden, dass sie dem genannten Gesetz nicht widersprechen. Als Empfehlungen zur Art und Weise, in welcher die Grundordnungen  angepasst werden können, hat die Bundesfachschaftentagung   Biologie (Essen 2019) die folgende Vorschläge verfasst.
    § 3 Abs. 6:
    Wir empfehlen den Hochschulen, auch weiterhin eine Klausel zur friedlichen und nachhaltigen Forschung und Lehre in ihren Grundordnungen zu führen. 
    § 12 Abs. 5:
    Wir empfehlen den Hochschulen, verstärkt auf die Einhaltung von Verfahrensvorschriften bei dem Beschluss neuer Ordnungen zu achten und die öffentliche Bekanntmachung derselben stets zu dokumentieren. Bevorzugt wird
    hierbei eine Veröffentlichung der Ordnungen in elektronischer Form.
    § 13 Abs. 4, 5:
    Wir weisen darauf hin, dass für eine gesunde Gremienarbeit korrekt besetzte Gremien unabdingbar sind und daher zu den Prioritäten der Gremien gehören muss. Darüber hinaus empfehlen wir die Regelung einer Nachwahl im Sinne des § 13 Abs. 5 HG in den Grund- oder Wahlordnungen der Hochschulen.
    § 22 Abs. 2:
    Wir empfehlen, bei der in der Grundordnung der Hochschulen geregelten Zusammensetzung des Senats allen Gruppen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 HG Stimmrecht zuzusprechen und eine angemessene Vertretung insbesondere
    der Gruppe der Studierenden im Senat sicherzustellen.
    § 46a Abs. 1:
    Wir empfehlen, die in allen Grundordnungen vorgesehene Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte auch weiterhin dort vorzusehen.
    § 64 Abs. 1:
    Wir wünschen uns von den Studienbeiräten und Fachbereichsräten einen sparsamen und reflektierten Umgang mit der neuen Möglichkeit zur Verordnung von Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen.